Beschluss der 45. Bundesmitgliederversammlung im Mai 2022 in Köln
Campusgrün fordert die Streichung der Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch.
Die aktuelle Bundesregierung plant die Streichung des § 219a StGB, des sogenannten Werbeverbots. Dieses verbietet es Gynäkolog*innen, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und über deren Modalitäten aufzuklären. Diese Planung der Ampel-Regierung ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen zivilgesellschaftlicher Aktivist*innen und Ärzt*innen. Die geplante Streichung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, jedoch noch unzureichend: Schwangerschaftsabbrüche haben im StGB nichts zu suchen!
Stattdessen fordert Campusgrün ein Recht auf Schwangerschaftsabbrüche, welches ein Recht auf körperliche und insbesondere reproduktive Selbstbestimmung zum Ausdruck bringen würde. Damit einhergehen muss auch eine gute gesundheitliche Versorgung der ungewollt Schwangeren: So muss es ein flächendeckendes Netz an Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, geben - sowohl auf dem Land, als auch in der Stadt, sodass ungewollt Schwangere nicht weit in eine ihnen fremde Stadt fahren müssen. Die weiten Anfahrten kosten sowohl zeitliche als auch finanzielle Ressourcen, die nicht allen Personen zur Verfügung stehen.
Das Thema muss gesamtgesellschaftlich enttabuisiert werden, sodass Personen, die sich unsicher sind, ob sie ihre Schwangerschaft abbrechen möchten, offen darüber sprechen können und sich - auch von ihrem sozialen Umfeld - ohne Scham beraten lassen können. Nicht alle, die abgetrieben haben, haben danach psychische Schwierigkeiten damit. Sollte dies aber der Fall sein, muss es möglich sein, dass sie unproblematisch psychotherapeutische Begleitung in Anspruch nehmen können.
Es ist wichtig, dass es gesellschaftlich akzeptiert wird, dass Schwangere selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden können. Die Einschränkung der Selbstbestimmung ist ein patriarchales Instrument, mit dem die Fähigkeit zur Reproduktion, welche cis Männern vorenthalten bleibt, kontrolliert werden soll. Diese Einschränkung der Selbstbestimmung wird nicht nur staatlich, wie etwa durch gesetzliche Regelungen, gefördert, sondern auch durch die Kirche. Vielfach kommt es vor Abtreibungskliniken zu sogenannten Gehwegbelästigungen, bei welchen Personen auf dem Weg zum Schwangerschaftsabbruch ein schlechtes Gewissen gemacht werden soll. Auch hiergegen plant die aktuelle Bundesregierung Maßnahmen, die schnellstmöglich umgesetzt werden müssen! Gerade aus dem Grund, dass Private und Kirchen oftmals nicht die Interessen der ungewollt Schwangeren verfolgen, müssen öffentliche Stellen die Beratung der Betreffenden sicherstellen, solange diese Beratung gesetzlich verpflichtend ist (§§ 218a, 219 StGB). Auch diese Möglichkeiten zur Beratung müssen flächendeckend verfügbar sein.
Wichtig ist ebenfalls, dass die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch sowie alle weiteren in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Aktuell ist dies nur bei einem kleinen Teil der Kosten der Fall. Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch - bis zu 570 € - müssen die ungewollt Schwangeren selbst tragen. Die Kosten können einkommensabhängig auch übernommen werden, allerdings muss die Übernahme noch vor dem Eingriff beantragt werden. Da der Zeitraum, in dem Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland straffrei sind, sehr kurz ist, kann dies zu erheblichen Problemen und zusätzlichem Stress führen.
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