Gestern haben CSU und Freie Wähler in der letzten Sitzung des bayrischen Landtags vor der Sommerpause ohne großes Aufsehen das bayrische Hochschulinnovationsgesetz verabschiedet. Nach 2-Jähriger Debatte und unzähligen Änderungen steht für uns fest: innovativ ist hieran garnichts. Es ist im letzten Jahrhundert stecken geblieben!
Die wenigen Verbesserungen sind ernüchternd. Wie etwa das Beispiel der umbenennung von "Studentenwerke" in "Studierendenwerke" zeigt hat die bayrisches Staatsregierung nach wie vor die zentralen Probleme und Herausforderungen eines modernene Hochschulwesens nicht verstanden. Vielmehr wird versucht sich vor einer echten Innovation mit oberflächlichen Problemlösungen zu drücken.
Doch vor allem in einem bleibt Bayern weiterhin hinter allen anderen Bundesländern zurück: den Rechten von Studierenden. So verwehrt der Bayern den Studierenden auch in Zukunft eine verfasste Studierendenschaft. Nun wird mit dem Landesstudierendenrat in gewisser Weise die bestehende Landes-ASten-Konferenz festgeschrieben, allerdings ohne jegliche Rechte oder aktiven Möglichkeiten der Mitwirkung, geschweige denn Möglichkeiten, ihre Arbeit zu finanzieren. Weder auf lokaler noch auf Landesebene werden Studierende und ihre Interessensvertretung gestärkt.
Auch der diskriminierende Charakter der konservativen bayerischen Staatspolitik zeigt sich im Rahmen des neuen BayHIG. Besonders erschreckend ist hier die Möglichkeit zur Einführung von Studiengebühren für nicht EU-Ausländer*innen und das Erheben von als Verwaltungsgebühren getarnten Studiengebühren. Hierhin spiegelt sich die exklusive und in der Zeit stehengebliebenen Auffassung von Hochschulpolitik der bayerischen Staatsregierung wieder.
Das mangelhafte Demokratieverständnis von CSU und Freien Wählern zeigt sich auch in der erneuten Stärkung hierachischer Strukturen innerhalb der Universitäten. So werden Hochschulpräsident*innen ermächtigt, ohne demokratischen Prozess neue Professor*innen zu ernennen. Neoliberal wird hier mit „Exellenz“ argumentiert, die sich als Leitfaden durch das gesamte Gesetz zieht.
Auch der diskriminierende Charakter der konservativen bayerischen Staatspolitik zeigt sich im Rahmen des neuen BayHIG. Besonders erschreckend ist hier die Möglichkeit zur Einführung von Studiengebühren für nicht EU-Ausländer*innen und das Erheben von als Verwaltungsgebühren getarnten Studiengebühren. Hierhin spiegelt sich die exklusive und in der Zeit stehengebliebenen Auffassung von Hochschulpolitik der bayerischen Staatsregierung wieder.
Auch möchte der Freistaat Bayern indirekt Unternehmen staatlich finanzieren, so können Professor*innen sich beispielsweise bei vollem Gehalt zur Unternehmensgründung freistellen lassen.
Diese Entwicklung ist äußert dramatisch und eine starke Demokratisierung und Stärkung der Partizipation von Studierenden ist nötig, um den 400,000 Studierenden in Bayern endlich eine Stimme zu geben.
Das Hochschul-Innovationsgesetz zeigt dabei abermals das Bayern auf falsch verstandene Tradition setzt, anstatt auf wirkliche Innovation und moderne Problemlösungen!
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